Gewährung eines Zuschusses für Geschädigte des Pfingsthochwassers durch die Stadtwerke Zweibrücken GmbH

Die Stadtwerke Zweibrücken GmbH möchte privaten Haushalten, die von dem Pfingsthochwasser (17. – 21. Mai 2024) betroffen waren, gerne einen Zuschuss von 100,00 € aufgrund des Strommehrverbrauchs durch die Nutzung von Baustellentrocknern gewähren.

Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses sind folgende:

  • Stromkunden (alternativ Gas- oder Wasserkunden) der Stadtwerke Zweibrücken GmbH
  • Nachweis über den Einsatz eines Bautrockners
  • Bestätigung, dass die Strommehrkosten nicht bereits von einer Versicherung oder sonstigen Institution reguliert wurden

Weitere Informationen finden Sie im Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Stadtwerke Zweibrücken GmbH in der verlinkten PDF-Datei.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an sekretariat(at)stadtwerke-zw.de oder Tel. 06332/874-110.


Zuschussantrag Pfingsthochwasser